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Umsatzsteuer in der EU

Asana-Kunden müssen in bestimmten Ländern eine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer zahlen, da ausländische Anbieter digitaler Dienstleistungen wie Asana gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Umsatzsteuer zu erheben.

In einigen Rechtssystemen muss keine Umsatzsteuer berechnet werden, wenn Kunden für Umsatzsteuerzwecke registriert sind. Solche Kunden sollten Asana ihre Umsatzsteuernummern mitteilen, um sicherzustellen, dass ihnen keine Umsatzsteuer berechnet wird.

Bitte beachten Sie, dass keine der hier bereitgestellten Informationen als Steuerberatung angesehen werden sollte, sondern als allgemeiner Überblick über die relevanten Steuervorschriften und -anforderungen. Bitte wenden Sie sich an Ihren professionellen Steuerberater, um eine Steuerberatung auf der Grundlage Ihrer spezifischen Fakten und Umstände zu erhalten.

Verwandte Artikel

Die EU-Umsatzsteuer wird auf der Grundlage der Verkauft an-Länderadresse in Ihrem Kundenprofil berechnet.

Das gilt für alle 27 Mitglied staaten der EU:

  • Österreich
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Zypern
  • Tschechien
  • Dänemark
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich (einschließlich Monaco für Zwecke der Umsatzsteuer)
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Schweden

Umsatzsteuersätze in der EU

Asana ist im Rahmen des One Stop Shop „OSS“ (One Stop Shop) (Nicht EU-Regelung) registriert.

Im Rahmen des OSS ist Asana verpflichtet, die für Ihren Standort geltende Umsatzsteuer zu erheben, es sei denn, es wird eine gültige MIAS-Umsatzsteuernummer (innergemeinschaftliche Umsatzsteuernummer/ID) angegeben.

Die mit dem Kundenkonto verknüpfte „Verkauft an“ -Adresse wird dann verwendet, um festzustellen, ob ein Kunde in der EU (und wenn ja, in welchem EU-Land) ansässig ist.

Umsatzsteuer - Ausnahmen

Wenn Sie eine gültige Umsatzsteuernummer angeben, die in der MAS-Datenbank bestätigt wird, wird Ihnen keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Sie können jedoch verpflichtet sein, den Kauf im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens zu melden.

EU-Mehrwertsteuer - Wohltätige und gemeinnützige Organisationen

Die meisten Wohltätigkeitsorganisationen sind nicht für die Zwecke der EU-Umsatzsteuer registriert, da sie keine geschäftlichen Aktivitäten haben. Wenn die Organisation also nicht registriert ist, kann dennoch eine Umsatzsteuer auf Käufe bei Asana anfallen.

EU-Mehrwertsteuer - Freistellung nach Artikel 151

Die EU-Umsatzsteuerrichtlinie sieht gemäß Artikel 151 eine Freistellung für bestimmte internationale und diplomatische Einrichtungen vor.

Wenn Sie sich für die Steuerfreistellung qualifizieren, erhalten Sie von der Steuerbehörde des EU-Mitgliedsstaates, in dem Sie für die Umsatzsteuer registriert sind, schriftliche Unterlagen, die den Steuerfreistellungsstatus ausweisen. Sie müssen diese Unterlagen zur Überprüfung an das Support-Team von Asana weiterleiten.

Alternativ können Sie auch zu einer Umsatzsteuerrückerstattung direkt von Ihrer lokalen Steuerbehörde berechtigt sein.

Note iconHinweis

Dieser Artikel wurde mit KI übersetzt.

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